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Wie verläuft
ein Täter-Opfer
-Ausgleich/
eine Schadenswiedergutmachung?
Im Allgemeinen laden wir
zunächst Schädiger und anschließend Geschädigte zu einem Einzelgespräch
ein, um Informationen über das Verfahren und die Maßnahmen zu geben, sowie
die Bereitschaft zur Teilnahme daran anzufragen.
Bei der
Schadenswiedergutmachung wird der entstandene Schaden ermittelt und die
Forderung an den Schädiger weitergeleitet. Bei Einigung der Betroffenen
über die Höhe des Schadens werden Möglichkeiten erörtert, wie dieser
behoben werden kann.
Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen wird
kontrolliert.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich sind
die Bedürfnisse der Beteiligten an die Maßnahme entscheidend. In
vorbereitenden Einzelgesprächen werden Folgen einer Straftat erörtert und
Erwartungen/ Forderungen an die andere Partei formuliert. Möglichkeiten
der Hilfe und der Schlichtung werden erarbeitet. Im Falle des
Aufeinandertreffens der Parteien wird dem Geschädigten die Möglichkeit
gegeben, den Schädiger mit den Tatfolgen zu konfrontieren und gemeinsam
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Darüber hinaus wird der Aspekt der
materiellen Schadenswiedergutmachung behandelt.
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