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Wann
ist ein Täter-Opfer-Ausgleich
möglich?
Ein Ausgleich / eine Schadenswiedergutmachung ist möglich, wenn
der Täter die Straftat
gestanden hat und zu einer Wiedergutmachung bereit ist,
das Opfer mit einer
Teilnahme an der Maßnahme
einverstanden ist,
der zuständige
Richter/Staatsanwalt zustimmt.
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