Büro für
Täter-Opfer-Ausgleich
und Konfliktregelung
in Dortmund

Welche Voraussetzungen
gibt es?

        
Voraussetzungen

 

Wann ist ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich?

Ein Ausgleich / eine Schadenswiedergutmachung ist möglich, wenn

 der Täter die Straftat gestanden hat und zu einer Wiedergutmachung bereit ist,

  das Opfer mit einer Teilnahme an der Maßnahme
einverstanden ist,

  der zuständige Richter/Staatsanwalt zustimmt.




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