Büro für
Täter-Opfer-Ausgleich
und Konfliktregelung
in Dortmund

Was kann erreicht werden ?

        
Ziele

 

Was kann im Täter-Opfer-Ausgleich,
was kann bei der Schadenswiedergutmachung
für S
ie erreicht werden?

Geschädigte können ihre Interessen und Erwartungen an den Schädiger formulieren und erfahren direkte Hilfestellung. Sie können dem Täter die Folgen seiner Tat, entstandene Schäden, verletzte Gefühle, Ärger, Empörung u.a. deutlich machen. Täter-Opfer-Ausgleich kann helfen, materielle und vor allem psychische Beeinträchtigungen zu beseitigen oder zumindest verringern.
Eine schnelle Wiedergutmachung - ohne Einschaltung des zusätzlichen Zivilverfahrens kann erreicht werden. 

Schädiger können die Verantwortung für ihr Handeln direkt übernehmen, können deutlich machen, daß sie die Gefühle des Opfers ernst nehmen und durch aktive Wiedergutmachung das Ausmaß einer gerichtlichen Sanktion verringern oder eine Verhandlung überflüssig machen.

Täter und Opfer können gemeinsam

 einen evtl. schon lange andauernden  Konflikt bereinigen,
gegenseitige Vorurteile abbauen,
eine Aussöhnung erreichen,
einen Rechtsstreit vermeiden.




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