![]() |
Büro für |
Was kann erreicht werden ? |
|
Ziele |
Bitte hier klicken :
optimiert
für
Internet Explorer 5.x
(+ JavaScript)
1024 x 768
Was kann im Täter-Opfer-Ausgleich,
was kann bei der Schadenswiedergutmachung
für Sie
erreicht werden?
Geschädigte können ihre Interessen und Erwartungen an den Schädiger
formulieren und erfahren direkte Hilfestellung. Sie können dem Täter die
Folgen seiner Tat, entstandene Schäden, verletzte Gefühle, Ärger, Empörung
u.a. deutlich machen. Täter-Opfer-Ausgleich kann helfen, materielle und
vor allem psychische Beeinträchtigungen zu beseitigen oder zumindest
verringern.
Eine schnelle Wiedergutmachung - ohne Einschaltung des
zusätzlichen Zivilverfahrens kann erreicht werden.
Schädiger können die Verantwortung für ihr Handeln direkt übernehmen, können deutlich machen, daß sie die Gefühle des Opfers ernst nehmen und durch aktive Wiedergutmachung das Ausmaß einer gerichtlichen Sanktion verringern oder eine Verhandlung überflüssig machen.
Täter und Opfer können gemeinsam
einen
evtl. schon lange andauernden Konflikt bereinigen,
gegenseitige Vorurteile abbauen,
eine
Aussöhnung erreichen,
einen
Rechtsstreit vermeiden.
| Home | Inhalt |
Ziele | Ablauf
|
| Voraussetzungen| Wiedergutmachung |
|
Wegbeschreibung | Infos/Links
|